Rechtsprechung
   KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8409
KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08 (https://dejure.org/2008,8409)
KG, Entscheidung vom 18.03.2008 - 12 U 13/08 (https://dejure.org/2008,8409)
KG, Entscheidung vom 18. März 2008 - 12 U 13/08 (https://dejure.org/2008,8409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit neuen Tatsachenvortrags bei der Beurteilung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berücksichtigung neuen, erst nach Hinweis des Berufungsgerichts nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgebrachten ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 517

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Vorbringen nach Hinweis des Berufungsgerichts im Wiedereinsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 518
  • VersR 2009, 1097
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Dies gilt jedoch nicht, wenn nach Ablauf der Antragsfrist neue Tatsachen vorgetragen werden, wozu insbesondere auch Sachvortrag über organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei gehört, der mit dem Wiedereinsetzungsgesuch nicht vorgebracht worden war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8.4.1997 - VI ZB 8/97 - NJW 1997, 2120).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZB 10/98

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Beschwerde wegen der Versagung der

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Das ergänzende Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 5. März 2008 hat neuen Tatsachenvortrag über büroorganisatorische Maßnahmen in der Kanzlei seines Prozessbevollmächtigten zum Gegenstand, die als nachgeschobene Tatsachen nicht der Erläuterung oder Ergänzung der fristgerecht geltend gemachten Wiedereinsetzungsvoraussetzungen dienen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12.5.1998 - VI ZB 10/98 - NJW 1998, 2678).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99

    Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Grundsätzlich können im Rahmen des Antrages auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Prozesshandlung erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Ablauf der Antragsfrist ergänzt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284; Beschluss vom 4.3.2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269; Beschluss vom 19.6.2006 - II - ZB 25/05 - NJW-RR 2006, 1501).
  • BGH, 19.06.2006 - II ZB 25/05

    Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Grundsätzlich können im Rahmen des Antrages auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Prozesshandlung erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Ablauf der Antragsfrist ergänzt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284; Beschluss vom 4.3.2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269; Beschluss vom 19.6.2006 - II - ZB 25/05 - NJW-RR 2006, 1501).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 71/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Grundsätzlich können im Rahmen des Antrages auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Prozesshandlung erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Ablauf der Antragsfrist ergänzt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284; Beschluss vom 4.3.2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269; Beschluss vom 19.6.2006 - II - ZB 25/05 - NJW-RR 2006, 1501).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 42/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Grundsätzlich können im Rahmen des Antrages auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Prozesshandlung erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, auch nach Ablauf der Antragsfrist ergänzt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6.5.1999 - VII ZB 6/99 - NJW 1999, 2284; Beschluss vom 4.3.2004 - IX ZB 71/03 - FamRZ 2004, 1552; Beschluss vom 10.5.2006 - XII ZB 42/05 - NJW 2006, 2269; Beschluss vom 19.6.2006 - II - ZB 25/05 - NJW-RR 2006, 1501).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus KG, 18.03.2008 - 12 U 13/08
    Erst dann darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht